Preise / Buchung

AGBs

Datenschutz

Nach den aktuellen ungarischen gesetzlichen Bestimmungen werden Sie mit der Registrierung auf der von dem Hévínvest Spa - Golf Ltd. betriebener Webseite des Hotel Europa Fit****superior und mit dem Abonnement des Newsletters beitragen, dass Ihre persönliche Daten von der Hévinvest Spa-Golf Ltd. für nötig durchzuführenden Arbeiten, Marktforschung, Direktmarketing oder Werbesendung mit Einhalten der gesetzlichen Vorschriften benutzt werden können.

Bitte beachten Sie, dass die Mitteilung der Daten ist freiwillig, Sie können jederzeit um Informationen über die Datenverwaltung bitten und das Löschen oder Berichtigung der Angaben in einem Brief - addressiert auf Hévinvest Spa - Golf Ltd. H-8380 Hévíz, Jókai u. 3. Adresse - oder in E-Mail - pr@europafit.hu - beanspruchen. Wir können für die Wahrheit der von Ihnen zur Verfügung gestellten Daten keine Haftung übernehmen.

1. Daten des Dienstleisters:

Frima: HÉVINVEST SPA-GOLF Idegenforgalmi és Szolgáltató Zrt.
Kurzform der Firma: HÉVINVEST SPA-GOLF Zrt.
Sitz: 1119 Budapest, Tétényi u. 84-86.
Handelsregisternummer: Cg.01-10-045911, geführt beim Handelsgericht des Komitatsribunals Pest
Steuernummer: 13567628-2-43

2. Allgemeine Regeln:

<py(a) Diese „Allgemeine Geschäftsbedingungen“ – nachfolgend: „AGB“ regeln die Nutzungsbedingungen des vom Dienstleister unter der Adresse Jókai u. 3, H-8380 Hévíz betriebenen Hotels „Hotel Europa Fit“ und der dazu gehörenden, vom Dienstleister angebotenen Dienstleistungen.

(b) Dieses AGB schließt nicht aus, dass spezielle oder einzelne Vereinbarungen mit Reisebüros, Reisemakler, Reiseveranstalter oder anderen solchen Personen geschlossen werden, die im Interesse der Vermarktung der vom Dienstleister angebotenen Dienstleistungen mit dem Dienstleister langfristig zusammenarbeiten.

3. Die Vertragspartei:

(a) Die Vertragspartei ist diejenige natürliche oder juristische Person, bzw. Wirtschaftsgesellschaft ohne Rechtspersönlichkeit, welche die vom Dienstleister angebotenen Dienstleistungen bestellt oder in Anspruch nimmt. Als Vertragspartei gilt auch diejenige Person, die die vom Dienstleister angebotenen Dienstleistungen tatsächlich in Anspruch nimmt. Die die Dienstleistung bestellende und/oder in Anspruch nehmende Personen werden nachfolgend zusammen als der „Gast“ bezeichnet.

(b) Der Dienstleister und der Gast werden – wenn die Bedingungen erfüllt werden - je nach Bedarf Parteien zur Dienstleistungsvereinbarung und werden nachfolgend zusammen als die „Vertragsparteien“ bezeichnet

4. Zustandekommen des Dienstleistungsvertrags, Reservierungsverfahren, Reservierungsänderung:

(a) Auf die – per Post, Fax oder E-Mail erhaltene – Anfrage vom Gast sendet ihm der Dienstleister innerhalb von 24 Stunden ab Eingang der Anfrage ein Angebot zu. Wenn innerhalb von 48 Stunden ab Zusendung des Angebotes keine schriftliche Bestellung vom Gast eintrifft, wird der Dienstleister von seiner Angebotsbindung befreit und seine Angebotsbindung erlischt.

(b) Der Dienstleistungsvertrag kommt mit der schriftlichen Bestätigung der vom Gast abgegebenen Bestellung (Reservierung) seitens des Dienstleisters zustande und mit Hinsicht auf diese schriftliche Bestätigung gilt die Bestellung (Reservierung) als schriftlicher Vertrag. Die mündlich abgegebene Bestellung und/oder mündliche Bestellungsänderung lässt nur dann eine Vertragsbindung entstehen, wenn sie vom Dienstleister schriftlich bestätigt wird; eine mündliche Bestätigung der Bestellung oder deren Änderung seitens des Dienstleisters lässt keine Vertragsverbindung entstehen.

(c) Der Vertrag über die Nutzung der Dienstleistung kommt befristet zustande.

(d) Der Gast ist auch in dem Fall verpflichtet, den gesamten Gegenwert der Dienstleistung an den Dienstleister zu bezahlen, wenn er vor dem Ablauf dieser bestimmten Frist entscheidet, die Dienstleistung nicht bis zum Ende der bestimmten Frist in Anspruch zu nehmen, und der Dienstleister ist berechtigt den gesamten Gegenwert für die bestellte Dienstleistung zu verlangen. Der Dienstleister ist berechtigt, das vom Gast vorzeitig geleerte Zimmer Drittpersonen anzubieten.

(e) Der Gast ist zur Verlängerung der Dienstleistung nur dann berechtigt, wenn der Dienstleister dazu spätestens am Tag vor dem letzten Tag der bestimmten Frist schriftlich zustimmt.

(f) Die Änderung des Dienstleistungsvertrags ist nur mit der gemeinsamen schriftlichen Willenserklärung der Parteien möglich.

5. Absagebedingungen:

(a) Bis 3 Tagen vor der Anreise kann die Reservierung frei abgesagt werden, bei einer Absage innerhalb von 3 Tagen wird dem Gast eine Pönale von 50% in Rechnung gestellt. Wird die Reservierung in der freien Periode abgesagt, senden wir das schon gezahlte Angeld zurück oder stellen über dessen Betrag einen Gutschein aus, der frei aufgewendet werden kann. Bei einer Absage innerhalb von 3 Tagen wird das Angeld in die Pönale eingerechnet und nicht zurückerstattet.

(b) Der Dienstleister behält das Recht bzgl. der Reservierung seiner Produkte mit speziellen Konditionen – sowie etwa Sonderangebote –, Gruppenreisen oder Veranstaltungen von den oben Dargestellten abweichende, im Sondervertrag bestimmte Bedingungen festzulegen.

6. Die vom Dienstleister angegebenen Preise:

(a) Die Zimmerpreise des Hotels – Rack Rate – werden an der Rezeption und in den Hotelzimmern ausgehängt; die Preise für die weiteren Dienstleistungen werden in den gegebenen Hotelabteilungen – so z.B. Restaurant, Therapieabteilung, Schönheitsinstitut, sowie auf der Homepage des Hotels – ausgehängt, Gäste können jedoch auch an der Rezeption Informationen über Preise solcher Dienstleistungen einholen.

(b) Der Dienstleister ist ohne vorherige Meldung jederzeit berechtigt, seine Preise frei zu ändern; die im auf Anfrage des Gastes schon früher gesandten Angebot bestimmten Preise werden von solchen Preisänderungen selbstverständlich nicht beeinträchtigt.

(c) Der Dienstleister hat bei Angabe der Preise die von den Rechtsnormen bestimmte Höhe der Abgaben – wie etwa von der MwSt, Fremdenverkehrssteuer, usw. – anzugeben. Der Dienstleister behält sich das Recht, bei einer Änderung der Rechtsnormen die Überlasten ohne vorherige Benachrichtigung der Vertragspartei, bzw. dem Gast in Rechnung zu stellen.

(d) Der Dienstleister kann seine Preise sowohl in Forint als auch in jeder anderen konvertiblen Währung angeben.

(e) Der Dienstleister verpflichtet sich die aktuellen Zimmerpreise, Sonderangebote und sonstige Angebote auf der von ihm unterhaltenen www.europafit.hu Internetseite zu veröffentlichen.

(f) Im Fall von Zusammenarbeit mit Reisebüros (Tour Operator) und Reisevermittlung stellt der Dienstleister in Ermangelung einer Kooperationsvereinbarung eine Bruttorechnung aus (welche die Provision und die MwSt. auch enthält); Zahlung der Provision ist gegen die Provisionsrechnung des Tour Operators zulässig. Bei Vertragspartnern wird der vertraglich festgestellte Preis in Rechnung gestellt.

7. Ermäßigungen:

(a) Der Dienstleister bietet seinen Gästen mit Kindern Ermäßigungen an. Den Grad einer solchen Ermäßigung gibt das Hotel in der aktuellen Saison auf ihrer Homepage an.

(b) Eventuell andere Ermäßigungen als die unter Ziffer (a) bestimmte permanente Ermäßigung werden in der an der Rezeption und/oder im Hotelzimmer ausgehängten Bekanntmachung angegeben.

8. Zahlungsmethode und deren Garantie

(a) Der Dienstleister gibt in der dem Gast zugesandten schriftlichen Bestätigung die Summe der bestellten Dienstleistungen für die gesamte Aufenthaltsdauer an. Der Gast kann die für die Gesamtdauer seines Aufenthaltes in Rechnung gestellte Summe auf zwei Wegen ausgleichen. Entweder überweist er 50% der gesamten Aufenthaltskosten bis vor 3 Tagen an das Konto des Hotels oder bezahlt in bar, mit einer Bankkarte oder mit sonstigen Zahlungsmethoden im Cafeteria-System alles in einem Betrag bei Ankunft an der Rezeption.

(b) Der Dienstleister behält sich das Recht, als Sicherheit der Bezahlung der vom Gast über den bestellten hinausgehend in Anspruch genommenen Dienstleistungen (Extra Dienstleistungen) und Verzehr am Ort von der Vertragspartei oder vom Gast einen Garantiebetrag zu verlangen. Solche Garantien können folgende sein:

a) Kreditkartengarantie: je nach Länge des Aufenthaltes wird ein Preisvorschuss (Deposit) bestimmt, welcher bis zum Zeitpunkt der Abreise auf der Kreditkarte gesperrt wird,

b) Dienstleistungspreisvorschuss: das Deposit kann bei Ankunft auch in bar eingezahlt werden. Der nicht aufgewendete Betrag wird bei Abreise zurückerstattet.

(c) Die Vertragspartei kann den Gegenwert der Dienstleitung in Forint und/oder nach seiner Wahl in jeder solchen Währung ausgleichen, die in der vom Dienstleister an der Rezeption ausgehängten Bekanntmachung und/oder auf der Internetseite www.europafit.hu als akzeptierte Währung angegeben wurde. Wenn die Zahlung der Dienstleistungen teilweise oder im ganzen nicht in Forint erfolgt, wird als Wechselkurs der am Tag vor Rechnungsausstellung gültige Mittelkurs der Ungarischen Nationalbank berücksichtigt. Der Dienstleister sichert, dass die Rezeption über den, Grundlage des Wechsels und der Rechnungsausstellung bildenden Devisenwechselkurs bei Bedarf Auskunft gibt.

(d) Der Dienstleister akzeptiert zwecks Begleichung des Gegenwertes der Dienstleistungen zahlreiche Zahlungsmittel außer Bargeld (solche sind etwa: Bankkarten, Kreditkarten, Zahlungsmethoden im Cafeteria-System, sowie aufgrund eines gesonderten Vertrags: Krankenversicherungskarten, Voucher, Kupons); in die aktuelle Liste solcher akzeptierten Zahlungsmittel kann man – auf Anfrage – an der Rezeption einsehen.

(e) Der Dienstleister kann etwaige, mit der Verwendung von anderen Zahlungsmitteln als Bargeld anfallende Kosten nach eigener Einsicht der Vertragspartei in Rechnung stellen. Der Dienstleister verpflichtet sich über die übertragbaren Kosten – auf vorherige Bitte der Vertragspartei – bei Bedarf Auskunft zu geben.

(c) Der Dienstleister kann den Verzehr des Gastes im Restaurant oder in der Bar in seine Zimmerrechnung stellen, oder der Gast kann ihn vor Ort mit Kreditkarte bezahlen. Es ist nicht mehr möglich, in der bar oder im Restaurant bar auszugleichen. Der Verzehr kann nur an der Rezeption bar beglichen werden, wo eine Rechung von den Kollegen des Dienstleiters ausgestellt wird – entsprechend dem Gesetz der Rechnungstellung.

9. Die Dienstleistungen des Hotels können auf folgende Weise und unter folgenden Bedingungen in Anspruch genommen werden:

(a) Der Gast kann das bestellte und vom Dienstleister bestätigte Hotelzimmer ab 15:00 Uhr des Anreisetags in Besitz nehmen (Check-in) und hat es bis 11:00 Uhr des Abreisetags zu verlassen (Check-out).

(b) Wenn der Gast das Zimmer am Anreisetag vor der im Punkt 9 Ziffer (a) bestimmten Uhrzeit besetzen will, wird ihm der Preis des Zimmers auch für den, dem Anreisetag vorankommenden Tag in Rechnung gestellt.

(c) Der Dienstleister ermöglicht den Gästen, ihre Hunde – unter der Bedingung der Zahlung Haustieraufpreises* – ins Hotel mitzubringen, wobei sich Haustiere im Hotelzimmer ausschließlich unter Aufsicht des Besitzers aufhalten und für alle Gäste offene Räumlichkeiten nur benutzen dürfen um ins Hotelzimmer zu kommen; sonstige Räumlichkeiten – wie etwa das Restaurant oder die Wellnessabteilung – sind vor Haustieren gesperrt. Wenn nach Ansicht des Dienstleisters die Größe des Haustiers oder sein Verhalten den Betrieb stört, ist er berechtigt, die Unterbringung des Haustiers zu verweigern.

(d) Der Gast haftet vollumfänglich für die von seinem Haustier verursachten Schäden.

*Bitte erkundigen Sie sich bei unseren Kollegen nach den Preisen. Preisänderungen behalten wir uns vor. Eine vorherige Anmeldung des Haustieres ist obligatorisch, kommt unser Gast dem nicht nach, ist er verpflichtet, einen Aufpreis zu zahlen.

(e) Der Dienstleister kann den Dienstleistungsvertrag mit sofortiger Wirkung kündigen, oder den Vertrag zu verweigern wenn:

a) der Gast das zu seiner Verfügung gestellte Zimmer nicht zweckmäßig nutzt, bzw. wenn er die vom Dienstleister gesicherten Dienstleistungen und/oder die zu deren Inanspruchnahme bereitstehenden Räumlichkeiten nicht zweckmäßig nutzt;

b) der Gast die Hausordnung des Hotels stört und mit seinem störenden Benehmen trotz Aufforderung nicht aufhört;

c) der Gast die Sicherheitsregelung des Hotels nicht einhält (er raucht z.B. an einem Ort mit Rauchverbot und hört damit trotz Aufforderung nicht auf);

d) sich der Gast mit den Angestellten oder Gästen des Hotels auf unangenehme oder rüde Weise benimmt, unter Einfluss von Alkohol oder Drogen steht, sein Auftreten furcht erregt oder beleidigend ist, oder wenn er sich auf eine andere, inakzeptable Weise benimmt.

e) der Gast an einer ansteckenden oder anderen solchen Krankheit leidet, oder unter mehr als 50% körperlichen oder geistigen Behinderung steht, was die Ruhe anderer Gäste stört. Inkontinente oder solche Gäste, die nicht im Stande sind sich selbst zu versorgen, dürfen die Dienstleistungen des Hotels nicht in Anspruch nehmen.

f) die Vertragspartei oder der Gast die vom Dienstleister verlangte Zahlungsgarantie bis zum, vom Dienstleister bestimmten Zeitpunkt nicht leistet.

(f) Wenn der Vertrag zwischen den Vertragsparteien wegen höherer Gewalt nicht in Erfüllung geht, gilt der Vertrag als aufgelöst.

(g) Der Gast nimmt die Dienstleistungen des Hotels während der gesamten Aufenthaltszeit auf eigene Verantwortung in Anspruch.

(h) Der Dienstleister achtet besonders auf die Vermeidung von Unfällen, insbesondere auf die Rutschsicherheit, deswegen sind in den Hotelzimmern rutschsichere Matten in den Badewannen platziert, deren Verwendung während des Aufenthaltes empfohlen wird. Der Gast haftet vollumfänglich für die daraus entstanden Unfälle, dass diese Matten nicht verwendet wurden.

(i) Gäste im Kindheits- oder jugendlichen Alter dürfen wegen ihres gesundheitlichen Zustandes oder aus sonstigen Gründen nicht ohne elterliche Aufsicht gelassen werden. Da bei Kinderprogrammen die Kinder aktiv ins Programm eingezogen werden, kann das Hotel die Teilnahme des Kindes an solchen Programmen verbieten, wenn das Kind gesundheitliche oder ärztliche Fachaufsicht benötigt. (Der Dienstleister verfügt über keine die speziellen Fachkenntnisse zur Versorgung der Geisteskrankheiten oder von geistig behinderten Personen.)

10. Sicherung der Dienstleistungen:

(b) Wenn der Dienstleister aus eigener Schuld – insbesondere wegen Überbuchung oder vorübergehender Betriebsprobleme – nicht imstande ist, die bestellten Dienstleistungen zu erbringen, ist er verpflichtet, für die Unterbringung der Gäste zu sorgen.

(c) Der Dienstleister hat im Rahmen seiner unter Ziffer (a) bestimmten Verpflichtung:

a) die in der Bestellung bestätigten Dienstleistungen für die dort angegebenen Preise und für die dort angegebene Dauer – oder bis zur Behebung des Hindernisses – für eine Unterkunft desgleichen oder höherem Niveaus anzubieten und bei einer Akzeptanz seitens des Gastes diese sicherzustellen. Alle an die Bereitstellung der Ersatzunterkunft gebundenen Überkosten werden vom Dienstleister getragen.

b) dem Gast bei Bedarf einen kostenlosen Telefonanruf zu gewähren um die Änderung der Unterkunft einer, von ihm angegebenen Person mitteilen zu können.

c) dem Gast kostenloses Transfer zur angebotenen neuen Unterkunft und eventuell zurück zu sichern.

(d) Wenn der Dienstleister seine unter Ziffer (c) bestimmten Verpflichtungen restlos erfüllt, bzw. wenn der Gast die als Ersatz angebotene Unterkunft akzeptiert, kann der Gast gegenüber dem Dienstleister keine nachträglichen Schadenersatzforderungen stellen.

11. Rechte der Gäste:

(a) Im Sinne des Vertrags ist der Gast berechtigt das bestellte Zimmer, sowie diejenige Einrichtungen zu nutzen, welche unter den üblichen Dienstleistungskreis fallen und für welche keine besonderen Bedingungen gelten.

(b) Der Gast kann im Zusammenhang mit den vom Dienstleister erbrachten Dienstleistungen Beschwerden einlegen. Der Dienstleister verpflichtet sich, schriftlich eingereichte oder an der Rezeption mündlich vorgetragene und in einem Protokoll verfasste Beschwerden innerhalb von 72 Stunden ab deren Einlegung zu untersuchen und dem Gast eine ausführliche Antwort zu geben.

12. Pflichten der Gäste:

(a) Der Gast hat den Gegenwert der im Vertrag bestellten Dienstleistungen auf die im Vertrag bestimmte Art und spätestens bis zum dort bestimmten Zeitpunkt an den Dienstleister zu zahlen.

(b) Der Gast hat darüber zu sorgen, dass die Minderjährigen unter seiner Aufsicht im Hotel des Dienstleisters ständig unter elterlicher Aufsicht sind.

(c) Der Gast hat erlittene Schäden sofort an der Rezeption zu melden und alle nötigen Informationen zu übergeben, welche zur Klärung der Umstände des Schadensfalles, bzw. im eventuellen Ordnungswidrigkeits- oder Strafverfahren nötig sind.

(d) Der Gast darf in die Speiseräume des Hotels kein eigenes Essen oder eigene Getränke mitbringen.

13. Haftung der Gäste für Schadenersatz:

(a) Der Gast haftet für alle Schäden, die von ihm, seinem Begleiter oder von unter der Aufsicht dieser Beiden stehenden Personen dem Dienstleister oder einer Drittperson zugefügt werden.

(b) Diese Haftung der Gäste besteht auch dann, wenn die geschädigte Person den Ersatz ihres Schadens unmittelbar vom Dienstleister zu verlangen berechtigt ist.

14. Rechte des Dienstleisters:

(a) Für den Fall, dass der Gast seiner Pflicht zur Zahlung der in Anspruch genommenen oder der bestellten, jedoch nicht in Anspruch genommenen Dienstleistungen nicht nachkommt, besteht auf allen, vom Gast ins Hotel mitgebrachten Wertgegenständen ein Pfandrecht zugunsten des Dienstleisters.

(b) Aus Gründen der Wertsicherheit und des Unfallschutzes sind auf dem ganzen Hotelgelände Sicherheitskameras montiert. Mit dem Eintreten ins Hotelgebäude stimmt der Gast zu, dass von ihm Bildaufnahmen gemacht werden. Die Aufnahmen werden vom elektronischen System einen Monat lang gespeichert, dann werden sie automatisch gelöscht.

(c) Auf dem Hotelgelände werden zum Amüsieren der Gäste verschiedene Programme organisiert. Der Mitarbeiter des Hotels oder das damit beauftragte Unternehmen kann von solchen Programmen zu Marketing- und Promotionszwecken Bild- und Videoaufnahmen erstellen. Der an den Programmen teilnehmende Gast nimmt zur Kenntnis und erteilt seine ausgesprochene Zustimmung dazu, dass solche Aufnahmen von ihm in den Ausgaben und verschiedenen Werbungsunterlagen erscheinen können. Unter Berücksichtigung der Datenschutz- und Persönlichkeitsrechte lässt das Hotel diese Aufnahmen so erscheinen, dass der Gast dabei nicht eindeutig erkannt und identifiziert werden kann.

15. Pflichten des Dienstleisters:

(a) Der Dienstleister hat die aufgrund des Vertrags bestellten Unterkunfts- und sonstigen Dienstleistungen den gültigen Vorschriften und Dienstleistungsstandards entsprechend zu erbringen.

(b) Der Dienstleister hat die schriftliche Beschwerde der Gäste zu untersuchen und die zur Problemlösung nötigen Maßnahmen zu ergreifen, die ergriffenen Maßnahmen schriftlich festzuhalten und darüber den Gast zu informieren.

16. Haftung des Dienstleisters für Schadenersatz:

(a) Der Dienstleister haftet für alle solchen, von den Gästen erlittenen Schäden, die im Hotel aus seiner eigenen oder aus der Schuld seiner Angestellten entstanden sind.

(b) Die Haftung des Dienstleisters erstreckt sich nicht auf solche Schäden, die aus einem unabwehrbaren Grund außer dem Kreis des Dienstleisters oder seiner Angestellten und Gäste entstanden, oder die vom Gast oder von den Personen unter seiner Aufsicht verursacht worden sind.

(c) Der Dienstleister behält sich das Recht, solche Stellen innerhalb des Hotels zu bestimmen, wohin Gästen der Zutritt verboten ist. Der Dienstleister hat solche Stellen gut sichtbar zu markieren. Der Dienstleister haftet nicht für solche Schäden, die Gäste oder Personen unter ihrer Aufsicht an solchen Stellen erleiden, wo Gästen der Zutritt verboten ist.

(d) Die Schadenersatzhaftung des Dienstleisters besteht nur dann, wenn der Gast, nachdem der Schaden entstanden ist, den Vorfall sofort an der Rezeption meldet und nötige Daten angibt.

(e) Wenn der Gast seine Sachen an einer vom Dienstleister dazu bestimmten oder solchen Stelle gelagert hat, der im Allgemeinen dazu bestimmt ist, oder wenn er seine Sachen im Zimmertresor hinterlegt oder einem solchen Angestellten des Dienstleisters übergeben hat, den er für eine, zur Übernahme von Sachen berechtigte Person halten konnte, haftet der Dienstleister für alle Schäden des Gastes, die der Gast wegen Verlust, Untergang oder Beschädigung seiner Sachen erleidet.

(f) Der Dienstleister haftet für Verlust, Untergang oder Beschädigung von Wertgegenständen, Wertpapieren oder Bargeld des Gastes nur in dem Fall, wenn er diese ausgesprochen übernommen hat oder der Schaden aus einem solchen Grund entstanden ist, wofür er gemäß den allgemeinen Regeln verantwortlich ist. Dabei liegt die Beweislast beim Gast.

(g) Dienstleister nimmt keine Haftung für Gepäckstücke der Vertragspartei und deren Inhalt bei An-, und Abreise, Ein-, und Ausladen, bei der Förderung des Gepäcks zu und von den Zimmern.

(h) Der Haftungsumfang des Dienstleister beträgt höchstens das Zehnfache des vertraglich vereinbarten täglichen Zimmerpreises.

17. Krankheit und Tod des Gastes:

(a) Wenn der Gast während der Inanspruchnahme der Unterkunftsdienstleistung erkrankt und der Dienstleister darüber erfährt, hat der Dienstleister dem Gast ärztliche Hilfe anzubieten, wobei die Kosten der angebotenen und angenommenen ärztlichen Hilfe den Gast belasten. Falls der Arzt eine ansteckende Krankheit diagnostiziert, ist der Dienstleister berechtigt, die weitere Erbringung der Dienstleistungen zu verweigern. Die damit zusammenhängenden Überkosten, dass der Gast die Unterkunft frühzeitig verlässt, werden vom Gast getragen.

(b) Bei der Erkrankung oder Tod des Gastes verlangt der Dienstleister vom Gast, bzw. von seinem Angehörigen oder Erben die Erstattung der vom Dienstleister eventuell angezahlten ärztlichen Kosten, der Kosten der vor dem Tod in Anspruch genommenen Dienstleistungen, sowie den Ersatz der den Wertgegenständen des Dienstleisters und/oder seinen Gästen im Zusammenhang mit der Krankheit oder dem Tod entstandenen Schäden. Der Tod des Gastes wird vom Dienstleister als vorzeitiges Verlassen der Unterkunft angesehen und der Dienstleister zahlt den Preis für die übriggebliebene Vertragsdauer an dem, bzw. an den gesetzlichen Erben nicht zurück.

18. Haustiere:

(a) Der Dienstleister behält sich das Recht, den Kreis der ins Hotel mitzubringenden Haustiere einzeln oder nach diesbezüglicher Kundgebung des Gastes zu bestimmen.

(b) Die im Hotel des Dienstleisters erlaubten Haustiere – Hunde – dürfen sich im Hotelzimmer ausschließlich unter Aufsicht des Besitzers aufhalten, die öffentlichen Räumlichkeiten dürfen sie nur benutzen um ins Hotelzimmer zu kommen; sonstige Räumlichkeiten – wie etwa das Restaurant, die Wellness- oder die Therapieabteilung – sind vor Haustieren gesperrt.

(c) In bestimmten Zeiträumen können wir Hunde leider wegen höherer Besucherzahl nicht empfangen. Dies bezieht sich auf die Sommerferien, verlängerte Wochenenden sowie an Weihnachten und Silvester. Für weitere Informationen wenden Sie sich gerne an unseren Kollegen.

19. Geheimhaltung:

(a) Der Dienstleister hat bei der Erfüllung seiner vertraglichen Verpflichtungen unter Berücksichtigung der Bestimmungen des Gesetzes Nr. CXII von 2011 über das informationelle Selbstbestimmungsrecht und über die Informationsfreiheit und der Datenschutzgesetze, sowie – falls er vom Gast darüber unterrichtet wurde – gemäß den einschlägigen internen Regeln der Vertragspartei vorzugehen.

20. Höhere Gewalt:

(a) Solche Ursachen und Umstände (z.B. Kriege, Brand, Flut, extremes Wetter, Stromausfall, Streik, usw.), die weder der Dienstleister noch der Gast oder die Vertragspartei kontrollieren kann – höhere Gewalt – befreien soweit dieser Umstand oder diese Ursache besteht jede Partei von der Erfüllungspflicht ihrer vertraglichen Verpflichtungen. Die Vertragsparteien sind sich darin einig, dass sie alles Mögliche unternehmen, damit sie die Chance von solchen Ursachen und Umstände minimalisieren und den damit verursachten Schaden oder Verzug so früh wie möglich beheben.

21. Geltendes Recht und Gerichtsstand im Rechtsverhältnis zwischen den Parteien:

(a) Für das Rechtsverhältnis zwischen den Parteien gelten die Bestimmungen des Gesetzes Nr. IV von 1959 über das Bürgerliche Gesetzbuch der Republik Ungarn (Ptk.) entsprechend.

(b) Für die im Zusammenhang mit dem sich aus dem Vertrag ergebenden Streitigkeiten bestimmen die Parteien die ausschließliche, auf Unterwerfung basierte geographische Zuständigkeit des Stadtgerichts Keszthely; wäre dieses Gericht sachlich nicht zuständig, bestimmen sie die ausschließliche, auf Unterwerfung basierte geographische Zuständigkeit des Komitatsgerichts Zala.

20. Diverse Bestimmungen:

(a) Diese allgemeinen Geschäftsbedingungen treten mit dem 1. Januar 2013 in Kraft; mit dem Inkrafttreten dieses AGB-s wird das seit dem 1. Januar 2008 gültige AGB außer Kraft gesetzt.

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