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Informationen zur obligatorischen Erfassung der personenbezogenen Daten der Gäste

01. 09. 2021.


Ab dem 1. September 2021 tritt eine Gesetzesänderung für Personen in Kraft, die Unterkunft Leistungen in Ungarn nutzen!

Gemäß der nach dem 1. September 2021 geltenden Gesetzgebung müssen die personenbezogenen Daten des Gastes, der die Unterkunft Leistung in Ungarn nutzt, vom Unterkunftsanbieter in der Unterkunftssoftware erfasst und anschließend in die geschlossene Gästeinformationsdatenbank übertragen werden.

Nach geltendem Recht müssen nach dem 1. September 2021 die personenbezogenen Daten aller Gäste, die in Ungarn gesetzlich vorgeschriebene Unterkunft Leistungen in Anspruch nehmen, in der Software des Unterkunftsanbieter über den Dokumentenleser des Unterkunftsanbieters erfasst und dann an die geschlossene Gästeinformationsdatenbank (die als einen Speicherort dient) übertragen werden.

In Kraft stehende Rechtsvorschriften:

  • Gesetz CLVI von 2016 zu den staatlichen Aufgaben der Entwicklung von Tourismusgebieten.
  • Dekret 235/2019 (X. 15.) Regierungserlass, über die Umsetzung des Gesetzes über staatliche Aufgaben zur Entwicklung von Tourismusgebieten.
  • 414/2015 (XII. 23.) Regierungsdekret.: über die Ausstellung eines Personalausweises und über die Regeln für einheitliche Porträts und Unterschriften.

Aufzuzeichnende Daten:

  • Familie und Vorname
  • Geburtsname und Vorname
  • Geburtsort
  • Geburtsdatum
  • Geschlecht des Gastes
  • Staatsbürgerschaft
  • Geburtsname und Vorname der Mutter (sofern im Ausweisdokument enthalten)
  • Identitäts- oder Reisedokumentenidentifikation
  • Bei einem Drittstaatsangehörigen die Nummer des Visums oder des Aufenthaltstitels, Datum und Ort der Einreise.

Drittstaatsangehöriger: Sind die Personen, die nach Anhang II des Gesetzes von 2007 über die Einreise und den Aufenthalt von Drittstaatsangehörigen dazugehören.

Zur Erfassung der Daten ist der Gast, der die Unterkunft Leistung nutzt, zur Identifizierung geeignet legt dem Unterkunftsanbieter seinen Personalausweis, Führerschein oder Reisedokument vor. Ohne Vorlage des Dokuments wird der Unterkunftsanbieter die Unterkunft Leistung verweigern. Aufgrund der gesetzlichen Ermächtigung ist der Unterkunftsbetrieb berechtigt, den Ausweis des Gastes zu verlangen und der Gast ist zur Vorlage verpflichtet.
Bitte erkundigen Sie sich vor Reiseantritt nach den erforderlichen Lichtbildausweisen, um unsere Dienste nutzen zu können!
Bei Kindern unter 14 Jahren ist die Vorlage der Karte ab dem 01.01.2022 obligatorisch.

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